Bundesgesetzblatt für Deutschland
Jahrgang 2007 Ausgegeben am 01. Januar 2007 Teil 1
III. Verordnung: Artgerechte Haltung von Frauen
Aufgrund des §32a Abs.4 des Artenschutzgesetzes BGBL Nr. 584/1973,
in der Fassung des Bundesgesetzes BGBL Nr. 430/1985 wird im Einvernehmen
mit dem Bundesminister für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz
verordnet :
Artikel 1 - Allgemeine Bestimmungen
Die Haltung von Frauen ist in den letzten Jahren zunehmend schwieriger
geworden und es stellt sich die Frage, ob eine Dauerhaltung noch
sinnvoll ist. Es gib jedoch noch einige, selten anzutreffende,
weibliche Eigenschaften, welche eine Dauerhaltung noch rechtfertigen.
Gem. BGBL Nr. 584/1997 sollte die Auserwählte mindestens folgende
Eigenschaften aufweisen :
§ 1:
Abs. 1 Sie sollte nützlich sein (d.h. gute Köchin, fleißig im
Haushalt, gut im Bett, ...)
Abs. 2 Sie sollte vorzeigbar sein (d.h. ihr Aussehen sollte kein
Mitleid erregen)
Abs. 3 Obige Punkte können außer Acht gelassen werden, wenn §2
zutrifft.
§ 2: Sie ist reich.
Artikel 2 - Artgerechte Haltung
§ 3 :
Abs. 1 Anschaffung: Nehmen Sie sich ausreichend Zeit bei der Auswahl
Ihres Weibchens und überzeugen Sie sich von ihren Fähigkeiten,
tragen Sie nicht dazu bei die Zahl der ausgesetzten Frauen noch
weiter zu erhöhen.
Abs. 2 Ernährung: Wie der Mensch sind auch Frauen Allesfresser.
Füttern Sie nicht nur mit Dosenfutter, sondern geben Sie ihr gelegentlich
auch frisches Gemüse. Vermeiden Sie unbedingt eine Überfütterung,
da Sie sonst schnell Fett ansetzen. Das führt zur Unansehlichkeit,
Unbeweglichkeit und vermindert die Arbeitsleistung.
Abs. 3 Unterbringung: Führen Sie sie möglichst einmal täglich
zum Auslaufen ins Freie und achten Sie darauf daß die Laufkette
einen ausreichenden Aktionsradius in Küche und Schlafzimmer ermöglicht.
Das Halsband sollte nicht zu eng sitzen. Ansonsten besteht die
Gefahr. daß sie depressiv wird, das Arbeiten verweigert und vorzeitig
eingeht.
Abs. 4 Pflege: Sorgen Sie dafür, daß sie sich einmal am Tag wäscht.
Um Verletzungen vorzubeugen sollten die Fingernägel regelmäßig
nachgeschnitten werden.
Abs. 5 Ausbildung: Empfehlenswert ist die Anschaffung einer bereits
ausgebildeten Frau. Sollte diese bereits vergriffen sein, ist
der Besuch geeigneter Ausbildungskurse zu empfehlen. In der Grundausbildung
sollten die Befehle "Fuß", "Platz", "kusch" und "hol's" geschult
werden. Intelligentere Exemplare können u.U. sogar Koch- und Hauswirtschaftskurse
besuchen.
Änderungen und Vorschläge an: Grillmaster@renald-barth.de